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Defekter LINK? Bitte Info-Mail an
Grundschule Morbach
Aktuelle Information!
Der
Fernunterricht
wird bis zum 22.01.2021
fortgesetzt. Weiterhin gilt, dass eine Notbetreuung für die Schüler
stattfindet, die nicht von Ihren Eltern betreut werden können.
Ab dem
24.01.- 29. 01.2021
ist ein Wechsel zwischen
Präsenz- und Fernunterricht angedacht.
Ausschlaggebend hierfür sind sinkende Inzidenzzahlen.
Nähere Infos folgen, sobald
etwas Neues bekannt wird...
07.01.2021
Information zur Regelung
der Schülerbeförderung für die Zeit vom 04.01. bis 15.01.2021
"Im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)/Linienverkehr wird das
reguläre Fahrplanangebot gefahren, so dass die Erreichbarkeit der
Schulen für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung wie an normalen
Schultagen über den Linienverkehr gewährleistet sein wird. Nähere
Informationen sind auf der Homepage des Verkehrsverbundes Region
Trier (VRT) ersichtlich: (https://www.vrt-info.de/news/neueste-entwicklung-zum-thema-oepnv-und-corona-virus)."
siehe
dazu mehr im
Informationsblatt
28.12.2020
Infobrief der
Schulleitung zum Shutdown
Ab sofort
besteht Maskenpflicht für alle Schüler auch während des
Unterrichts!
14.12.2020
+ + +
Shutdown ab 16.12.2020 + + +
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
der Shutdown ab 16.12.2020 ist beschlossene Sache. Alle
Regelungen vor allem für Rheinland-Pfalz können Sie hier
nachlesen:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/shutdown-ab-16-dezember-oeffentliches-lebens-faehrt-herunter/
Für
Schulen in Rheinland-Pfalz steht dort Folgendes geschrieben:
“In den Schulen
wird die Präsenzpflicht vom 16. Dezember bis zum 18.
Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen
und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist
sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte
reduzieren. Fernunterricht muss an diesen drei Tagen nicht
stattfinden.”
Wir gehen davon aus, dass in der Mehrheit von dieser Regelung
Gebrauch gemacht wird und Sie Ihre Kinder zuhause lassen, um
Kontakte zu vermeiden. Letztendlich liegt die Entscheidung
jedoch bei Ihnen und Ihrer persönlichen Betreuungssituation.
Bitte geben Sie den Klassenlehrerinnen bis Dienstag 9 Uhr
schriftlich Bescheid (Hausaufgabenheft oder per Mail an die
jeweilige Klassenlehrerin),
ob Ihr Kind in diesen 3 Tagen die Schule besuchen wird.
Mit freundlichen Grüßen
F. Lörsch
13.12.2020
Aktualisierter Hygieneplan vom
03.12.2020
04.12.2020
Merkblatt zum Umgang
mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen (neu! ab 03.12.2020)
04.12.2020
Elternanschreiben nach den
Beschlüssen des Gesprächs der MPK-Kanzlerin am 25.11.2020
01.12.2020
Lehrer-Eltern-Schüler
Gespräche (Klasse 2-4) und Elterngespräche (Klasse 1)
18.11.2020
Information
Liebe Eltern der Schüler der Grundschule Morbach!
Es
ist trotz aller Bemühungen nicht auszuschließen,
dass Schulkinder und/oder Lehrerinnen in Quarantäne geschickt werden
müssen. Wir stehen dann in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt, das
uns genaue Anweisungen gibt, wie vorzugehen ist.
In
der Grundschule Morbach gelten selbstverständlich auch weiter die
bekannten Hygienemaßnahmen wie die Maskenpflicht außerhalb der
Klassenräume oder der Mensa, die Wegeführung mit Einbahnstraßen,
Händehygiene und Abstand halten. Trotzdem kann es sein, dass wir
plötzlich in das Szenario 2 (Eingeschränkter Regelbetrieb mit
Abstandsgebot, also täglicher Wechsel zwischen Homeschooling und
Präsenzbeschulung) oder Szenario 3 (Temporäre Schulschließung mit
Homeschooling) wechseln müssen. Bitte machen Sie sich rechtzeitig
Gedanken darüber, wie Sie das privat organisieren können, denn so
ein Fall könnte jederzeit plötzlich eintreten.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass sich jemand in Ihrer Familie
infiziert haben könnte, informieren Sie bitte umgehend die
Klassenleitung, falls Ihr Kind oder ein Familienmitglied getestet
wird. „Sowohl der Verdacht einer COVID-19-Erkrankung sowie die
Erkrankung selbst ist gemäß §6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t
Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.“
Wie
sich sich weiter verhalten sollen, erfahren Sie dann vom
Gesundheitsamt. Das sagt Ihnen ganz genau, wer aus der Familie
getestet werden muss, wer evtl. in Quarantäne muss und ob
Geschwisterkinder weiter zur Schule dürfen oder nicht.
Wir
als Schule haben da auch keinen Verhandlungsspielraum, es gilt
ausschließlich das, was über das Gesundheitsamt/Ordnungsamt verfügt
wird.
Schließlich möchte ich noch einmal daran erinnern, dass weiterhin
ein Betretungsverbot des Schulgeländes für alle nicht an der Schule
beschäftigen Personen besteht! Bei Bedarf Ihrerseits melden Sie sich
bitte telefonisch bei uns und vereinbaren Sie einen Termin!
Öffnungszeiten Sekretariat: Mo – Fr, 07.30 Uhr – 10.30 Uhr
(06533-941100) oder fragen Sie einen Termin per mail an
info@grundschule-morbach.de
Mit
freundlichen Grüßen gez. F. Lörsch, Rektorin
05.11.2020
Liebe Eltern,
sollten Sie einen
Termin mit einer Lehrerin in der Schule haben, füllen Sie
bitte zuvor eine
Selbstauskunft aus.
Diese finden Sie unter
downloads.
20.08.2020
Erklärvideo Hygienemaßnahmen
in der Schule
20.Mai.2020
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